Die Doppelmoral kommt vor dem Fall
März 17, 2010 von Sebastian
Filed under Allgemein, Positionen
Manch einer erinnert sich: Vor dem Wahlkampf skandalisierte die taz eine angeblich prekäre Praktikapraxis in meinem Wahlkampfteam. Ich zahlte meinen Praktikanten 320 Euro für maximal drei Monate nach den DGB-Praktikaregeln. Zudem habe ich nur Studierenden ein Praktikum angeboten.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen Volker Ratzmann und die jetzige Fraktionsvorsitzende Ramona Popp kritisierten diese Praxis scharf. „Das [320 Euro] ist ein bisschen wenig”, sagt der Berliner Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. “Sonst fordert die SPD immer mehr Gerechtigkeit, aber im eigenen Haus lässt sie das schleifen.”
Jetzt liest man im Netz, dass die Fraktion der Grünen in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg Praktikanten für „zwei Monate, gerne auch länger“ für 300 Euro im Monat beschäftigen will. Die Job-Beschreibung liest sich durchaus opulent für vermeintlich 20 Stunden die Woche. Das Praktikum richtet sich nicht nur an Studierende, sondern auch Menschen mit abgeschlossenem Hochschulstudium.
Erst moralische Kritik äußern und dann noch weniger zahlen, das ist mindestens interessant. Man fragt sich jetzt, ob der Landesverband von Bündnis 90/ Die Grünen oder die beiden Fraktionsvorsitzenden gegen diese prekäre Praktikapraxis des Kreisverbandes einschreiten. Oder kommt hier die Doppelmoral vor dem Fall?
http://www.bjoern-boehning.de/2009/05/01/faire-regeln-fur-praktika/





Unabhängig davon, ob 320 Euro für ein Vollzeitpraktikum angemessen sind, befasst die Arbeitszeit in der BVV-Fraktion der Grünen für PraktikantInnen tatsächlich 20 Stunden in der Woche. Für ein Halbtagspraktikum sind 300 Euro also durchaus angemessen – fast das Doppelte als bei dir. Also das nächste Mal erstmal richtig informieren und besser recherchieren, anstatt gleich zu meckern.
Paula ich finde beide Maßnahmen nicht gerade wünschenswert, aber jemand mit abgeschlossenem Hochschulstudium in einem Praktikum zu beschäftigen ist einfach nur Sklaverei!
Der Sinn eines Praktikums ist im Laufe einer Schul- oder Hochschulausbildung das theoretisch erlernte in der Praktischen Arbeit umzusetzen. Wenn so jemand aber im Nachhinein ein Praktikum macht dann handelt es sich dabei in meinen Augen wirklich nichtmehr um ein Teil der Umsetzung des Wissens sondern es handelt sich klar um ein Befristetes schlecht bezahltes Arbeitsverhältnis was weit unter dem im §138 BGB definierten sittenwidrigen Stundenlohn liegt. Für eine Partei die den Gesetzlichen Mindestlohn fordert finde ich das eine harte Nummer.
Hoffe allerdings das die Partei sich darüber im klaren wird und diese Situation aus eigener Bewegung ändert weil es finde ich den Grünen nicht gerecht wird.