Löschen statt Sperren! Aufhebung des Zensursula-Gesetzes ist weiter nötig
Februar 9, 2010 by Sebastian
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Zur Ankündigung der Bundesregierung, die Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten statt Sperren zu betreiben, erklären die Koordinatoren des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD, Björn Böhning und Lars Klingbeil:
„Löschen statt Sperren, das ist der richtige Weg, um kinderpornografischen Inhalten im Netz wirksam zu begegnen. Die Ankündigung der Bundesregierung gegenüber dem Bundespräsidenten sich „auf der Grundlage des Zugangserschwernisgesetzes für die Löschung derartiger Seiten einzusetzen“ ist der Irrweg. Damit soll offenbar dem Bundespräsidenten seine Unterschrift unter das „Zensursula-Gesetz“ entlockt werden. Die Aufhebung des Zugangserschwernisgesetzes bleibt daher weiter ohne Alternative.
Zugleich muss die Sperrinfrastruktur bei den Providern, die mittlerweile aufgebaut worden ist, abgeschafft werden. Damit wäre sichergestellt, dass nicht in aller Kürze Internetsperren wieder eingeführt werden könnten.
Es muss aber betont werden, dass Netzpolitik nicht nur die Verhinderung von Internetsperren zum Thema hat. Daher wird sich die SPD in den nächsten Monaten vornehmen Fragen der Netzneutralität sowie die Stärkung des Datenschutzes zu bearbeiten.
Mitteilung für die Presse: Zur geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags
Januar 28, 2010 by Sebastian
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Zur geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags erklären die Koordinatoren des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD Lars Klingbeil, MdB, und Björn Böhning:
„Wir haben Verständnis für die Sorgen und Befürchtungen von Unternehmen und Bürgerrechtlern, die sich in den vergangenen Tagen zur geplanten Novellierung des Staatsvertrages zum Jugendmedienschutz geäußert haben. Ein effektiver Jugendmedienschutz ist wichtig, eine neue symbolpolitische Sperr-Debatte jedoch kontraproduktiv. Wir sehen die mögliche undifferenzierte Ausweitung des Anbieterbegriffs auf Access- und Hostprovider und die daran anknüpfenden Verpflichtungen als äußerst problematisch an. Dagegen gibt es berechtigte rechtliche Bedenken, weil ein undifferenzierter Anbieter-Begriff beispielsweise dem Telemediengesetz widerspricht. Einige Formulierungen könnten sogar dahingehend ausgelegt werden, dass sie zu einer größeren Haftungsverpflichtung der Provider bis hin zu restriktiven Internetsperren führen könnten. Das alles muss bei der Novellierung bedacht werden Unklarheiten bei der Formulierung der Novellierung müssen beseitigt werden.
Fraglich ist auch, wie beispielsweise Blogger es umsetzen sollen, dass Inhalte Dritter wie Kommentare oder Gästebuchbeiträge, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen, zeitnah beseitigt werden sollen. Das steht der Idee und der Erfolgsgeschichte des Web 2.0 und des user generated contents diametral entgegen. Die Sorgen, die mit diesen Plänen verbunden sind, müssen ernst genommen werden.
Außerdem müssen Eltern besser als bisher entscheiden können, was ihre Kinder im Netz sehen können und was nicht. Eine Stärkung der Medienkompetenz gerade von jungen Menschen, aber auch die Verbesserung und der tatsächliche Einsatz von nutzerautonomen Filtersystemen müssen im Mittelpunkt eines starken und wirksamen Jugendmedienschutzes im Internet stehen.“








